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Der Islam kennt die Beisetzung im Kafan, dem Leichentuch, ohne Sarg. In Deutschland ist das eine Frage des Landesrechts – und die Länder beantworten sie unterschiedlich.
Manche nennen die Beisetzung im Tuch ausdrücklich gleichwertig neben dem Sarg. Andere kennen eine Sargpflicht mit einer Ausnahme für religiöse Gründe. Wieder andere schweigen zur Frage und überlassen sie den Friedhöfen. Und in einem Land gibt es die Ausnahme bislang nicht.
Hinzu kommt: Das Recht bewegt sich gerade stark. Rheinland-Pfalz hat 2025 neu geregelt, Sachsen-Anhalt zum 1. Mai 2026 die Sargpflicht aufgehoben, in Sachsen liegt ein Entwurf vor. Deshalb steht bei jeder Angabe, woher sie stammt und von wann sie ist.
Jede Seite nennt die Regelung zur Beisetzung im Tuch, die Bestattungsfristen und die Fundstelle im Gesetz.
Sie zeigt, was im Landesgesetz steht. Ob auf einem bestimmten Friedhof im Tuch beigesetzt werden kann, steht in dessen Satzung – und das wird für Ihren Fall verbindlich mit der Friedhofsverwaltung geklärt, bevor etwas zugesagt wird.
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