Für die Beisetzung selbst schreibt das Gesetz keinen Sarg vor. Für die Beförderung zur Leichenhalle sind Verstorbene einzusargen – die Frage, ob im Tuch beigesetzt werden kann, entscheidet daher der Friedhofsträger.
§ 18 Abs. 2 BbgBestG · Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG)
Entscheidend ist am Ende die Satzung des Friedhofs, auf dem beigesetzt werden soll. Ein Landesgesetz, das die Beisetzung im Tuch zulässt, verpflichtet keinen Friedhofsträger, sie auch anzubieten – und umgekehrt lassen manche Friedhöfe mehr zu, als das Gesetz verlangt. Was für Ihren Fall gilt, wird mit der zuständigen Friedhofsverwaltung verbindlich geklärt.
Der Islam kennt das Gebot der zügigen Beisetzung. Das deutsche Recht setzt dem in beide Richtungen einen Rahmen.
§ 19 Abs. 3, § 22 Abs. 1 BbgBestG
Angaben nach Aeternitas e. V. – Bestatten in Deutschland. Stand August 2026. Das Bestattungsrecht der Länder ändert sich derzeit häufig – für Ihren Fall gilt, was die zuständige Behörde und die Friedhofssatzung im Moment vorsehen.
Von Ihrem Anruf bis zur Beisetzung oder zur Überführung.
Sie erreichen uns Tag und Nacht. Wir nehmen auf, was für die Bestattung in Brandenburg gebraucht wird, und geben die Anfrage unmittelbar an Almanassik Reisen GmbH weiter.
Von dort meldet man sich bei Ihnen, bespricht Ort, Zeit und Form der Beisetzung und klärt mit der Friedhofsverwaltung, was deren Satzung zulässt.
Der Sterbefall wird beim zuständigen Standesamt beurkundet und die Sterbeurkunden werden in der benötigten Anzahl beschafft.
Die rituelle Waschung erfolgt durch Personen desselben Geschlechts, anschließend die Einhüllung in das Kafan. Ort und Zeit des Totengebets werden mit Ihrer Moscheegemeinde abgestimmt.
Die Beisetzung wird bei der Friedhofsverwaltung angemeldet. Weil das Landesgesetz keine Sargpflicht kennt, hängt die Form der Beisetzung allein an der Satzung des gewählten Friedhofs – die wird vorab geklärt. Alternativ wird die Überführung ins Herkunftsland vorbereitet, mit Leichenpass, konsularischer Freigabe und Luftfracht.
Das heißt nicht, dass wir Ihnen nicht helfen können. Verstorbene werden bundesweit abgeholt, und für jeden Friedhof wird geklärt, welche Grabfelder und welche Regelungen gelten. Rufen Sie an und nennen Sie uns den Ort – wir geben Ihre Anfrage weiter, und Sie erhalten eine verbindliche Auskunft.
Jeder Todesfall ist unterschiedlich. Pauschalpreise wären daher unseriös. Das Angebot erstellt Almanassik Reisen GmbH – mit einer verständlichen Aufstellung der Leistungen und aller bekannten Fremdkosten wie Friedhofsgebühren, Standesamt oder Luftfracht. Dort kommt auch der Vertrag zustande, und von dort kommt die Rechnung.
Für die Vermittlung über Albaki zahlen Sie nichts. Unsere Vergütung erhalten wir als Provision von Almanassik. Rufen Sie an und schildern Sie Ihre Situation – auch dann, wenn Sie noch nichts entschieden haben.
Vermittlungsservice – Vertrag, Leistung und Rechnung über die Almanassik Reisen GmbH. Für Sie entstehen dadurch keine gesonderten Kosten.