Wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar, auch an Feiertagen. Sie erreichen einen Menschen, keine Bandansage.
Diese Reihenfolge hat sich bewährt. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie einfach an – wir gehen sie gemeinsam mit Ihnen durch.
لَا يُكَلِّفُ ٱللَّهُ نَفْسًا إِلَّا وُسْعَهَا
Lā yukallifu llāhu nafsan illā wusʿahā
Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu tragen vermag.
Bei einem Todesfall zu Hause muss zuerst ein Arzt hinzugezogen werden – der Hausarzt, der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117) oder im Notfall der Rettungsdienst (112). Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument darf der Verstorbene nicht überführt werden.
Sobald die Todesbescheinigung vorliegt – oder auch schon davor – erreichen Sie uns rund um die Uhr. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und übernehmen ab diesem Moment die Organisation.
Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde beziehungsweise Scheidungsurteil und – falls vorhanden – ein Bestattungsvorsorgevertrag. Bei einer geplanten Überführung zusätzlich der Pass des Herkunftslandes.
Unser Team übernimmt die Überführung vom Sterbeort. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim genügt es, wenn Sie uns die Einrichtung nennen – wir stimmen alles Weitere direkt mit dort ab.
Die rituelle Waschung und die Einhüllung erfolgen zeitnah. Parallel stimmen wir Ort und Zeit des Janaza-Gebets mit Ihrer Moschee ab und melden die Beisetzung bei der Friedhofsverwaltung an.
Je nach Ihrer Entscheidung erfolgt die Beisetzung auf einem muslimischen Grabfeld in Deutschland oder wir bereiten die Überführung ins Herkunftsland vor.
Der erste Schritt hängt davon ab, wo der Mensch verstorben ist.
Verständigen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Nachts und am Wochenende ist der Notruf 112 zuständig. Lassen Sie den Verstorbenen liegen, bis der Arzt eingetroffen ist.
Das Krankenhaus stellt die Todesbescheinigung aus und informiert Sie. Sagen Sie der Station, dass Sie eine islamische Bestattung wünschen und ein Bestattungsdienst beauftragt ist – dann unterbleiben Maßnahmen, die dem Ritus widersprechen.
Die Einrichtung verständigt den behandelnden Arzt. Nennen Sie dem Personal unseren Namen; wir übernehmen die Abholung direkt in Abstimmung mit dem Heim.
Wenden Sie sich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung und rufen Sie uns an. Wir organisieren die Rückführung nach Deutschland gemeinsam mit unserem Partner vor Ort.
يَـٰٓأَيَّتُهَا ٱلنَّفْسُ ٱلْمُطْمَئِنَّةُ ٱرْجِعِىٓ إِلَىٰ رَبِّكِ رَاضِيَةً مَّرْضِيَّةً
Yā ayyatuhā n-nafsu l-muṭma'inna, irjiʿī ilā rabbiki rāḍiyatan marḍiyya
O du zur Ruhe gekommene Seele, kehre zurück zu deinem Herrn, wohlzufrieden und mit Wohlgefallen aufgenommen.
Sinngemäße deutsche Übersetzung. Maßgeblich ist der arabische Originaltext.
Sammeln Sie die Papiere, soweit sie greifbar sind. Fehlende Unterlagen beschaffen wir – das ist kein Hindernis.
Angehörige glauben oft, sie müssten sofort Behörden aufsuchen, Verträge kündigen oder mit dem Friedhof verhandeln. Das ist nicht nötig. Sobald Sie uns beauftragt haben, übernehmen wir:
Eine Obduktion oder das Einbalsamieren widerspricht dem islamischen Verständnis vom Umgang mit dem Leichnam und findet nur statt, wenn eine Behörde sie anordnet. Sollte das der Fall sein, erklären wir Ihnen, warum, und begleiten das Verfahren.
Rufen Sie an, auch wenn Sie noch keine Entscheidung getroffen haben. Wir beraten Sie, ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht.