Im Todesfall – was jetzt zu tun ist

Sie müssen in dieser Situation nichts allein entscheiden. Auf dieser Seite steht in wenigen Schritten, was jetzt wichtig ist. Alles Weitere übernehmen wir.

Rufen Sie uns jetzt an

Wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar, auch an Feiertagen. Sie erreichen einen Menschen, keine Bandansage.

Schritt für Schritt

Die ersten Stunden

Diese Reihenfolge hat sich bewährt. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie einfach an – wir gehen sie gemeinsam mit Ihnen durch.

لَا يُكَلِّفُ ٱللَّهُ نَفْسًا إِلَّا وُسْعَهَا

Lā yukallifu llāhu nafsan illā wusʿahā

Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu tragen vermag.

Qur'an 2:286 · Sūrat al-Baqara
  1. Rufen Sie einen Arzt

    Bei einem Todesfall zu Hause muss zuerst ein Arzt hinzugezogen werden – der Hausarzt, der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117) oder im Notfall der Rettungsdienst (112). Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument darf der Verstorbene nicht überführt werden.

  2. Rufen Sie uns an

    Sobald die Todesbescheinigung vorliegt – oder auch schon davor – erreichen Sie uns rund um die Uhr. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und übernehmen ab diesem Moment die Organisation.

  3. Legen Sie die Papiere bereit

    Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde beziehungsweise Scheidungsurteil und – falls vorhanden – ein Bestattungsvorsorgevertrag. Bei einer geplanten Überführung zusätzlich der Pass des Herkunftslandes.

  4. Wir holen den Verstorbenen ab

    Unser Team übernimmt die Überführung vom Sterbeort. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim genügt es, wenn Sie uns die Einrichtung nennen – wir stimmen alles Weitere direkt mit dort ab.

  5. Ghusl, Kafan und Janaza

    Die rituelle Waschung und die Einhüllung erfolgen zeitnah. Parallel stimmen wir Ort und Zeit des Janaza-Gebets mit Ihrer Moschee ab und melden die Beisetzung bei der Friedhofsverwaltung an.

  6. Beisetzung oder Überführung

    Je nach Ihrer Entscheidung erfolgt die Beisetzung auf einem muslimischen Grabfeld in Deutschland oder wir bereiten die Überführung ins Herkunftsland vor.

Je nach Situation

Wo ist der Todesfall eingetreten?

Der erste Schritt hängt davon ab, wo der Mensch verstorben ist.

Zu Hause

Verständigen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Nachts und am Wochenende ist der Notruf 112 zuständig. Lassen Sie den Verstorbenen liegen, bis der Arzt eingetroffen ist.

Im Krankenhaus

Das Krankenhaus stellt die Todesbescheinigung aus und informiert Sie. Sagen Sie der Station, dass Sie eine islamische Bestattung wünschen und ein Bestattungsdienst beauftragt ist – dann unterbleiben Maßnahmen, die dem Ritus widersprechen.

Im Pflegeheim

Die Einrichtung verständigt den behandelnden Arzt. Nennen Sie dem Personal unseren Namen; wir übernehmen die Abholung direkt in Abstimmung mit dem Heim.

Im Ausland

Wenden Sie sich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung und rufen Sie uns an. Wir organisieren die Rückführung nach Deutschland gemeinsam mit unserem Partner vor Ort.

يَـٰٓأَيَّتُهَا ٱلنَّفْسُ ٱلْمُطْمَئِنَّةُ ٱرْجِعِىٓ إِلَىٰ رَبِّكِ رَاضِيَةً مَّرْضِيَّةً

Yā ayyatuhā n-nafsu l-muṭma'inna, irjiʿī ilā rabbiki rāḍiyatan marḍiyya

O du zur Ruhe gekommene Seele, kehre zurück zu deinem Herrn, wohlzufrieden und mit Wohlgefallen aufgenommen.

Qur'an 89:27–28 · Sūrat al-Fajr

Sinngemäße deutsche Übersetzung. Maßgeblich ist der arabische Originaltext.

Unterlagen

Diese Dokumente werden benötigt

Sammeln Sie die Papiere, soweit sie greifbar sind. Fehlende Unterlagen beschaffen wir – das ist kein Hindernis.

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Aufenthaltstitel, sofern vorhanden
  • Bestattungsvorsorgevertrag oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden
  • Bei Überführung: Reisepass des Herkunftslandes
Entlastung

Was Sie nicht selbst erledigen müssen

Angehörige glauben oft, sie müssten sofort Behörden aufsuchen, Verträge kündigen oder mit dem Friedhof verhandeln. Das ist nicht nötig. Sobald Sie uns beauftragt haben, übernehmen wir:

  • die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt und die Beschaffung der Sterbeurkunden
  • die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und die Zuteilung einer nach Mekka ausgerichteten Grabstätte
  • die Absprache mit der Moscheegemeinde zu Ort und Zeit des Janaza-Gebets
  • bei einer Überführung: Leichenpass, konsularische Freigabe, Flugbuchung und Übergabe im Zielland
  • die Waschung, die Einhüllung und den Transport zum Bestattungsort

Wichtig zu wissen

Eine Obduktion oder das Einbalsamieren widerspricht dem islamischen Verständnis vom Umgang mit dem Leichnam und findet nur statt, wenn eine Behörde sie anordnet. Sollte das der Fall sein, erklären wir Ihnen, warum, und begleiten das Verfahren.

Sie sind mit dieser Situation nicht allein

Rufen Sie an, auch wenn Sie noch keine Entscheidung getroffen haben. Wir beraten Sie, ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht.

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