Eine Überführung ins Ausland ist vor allem eine Frage von Dokumenten und Fristen. Fehlt ein Papier oder stimmt eine Angabe nicht mit dem Pass überein, verzögert sich alles um Tage. Deshalb übernehmen wir den gesamten Vorgang aus einer Hand und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
كُلُّ نَفْسٍ ذَآئِقَةُ ٱلْمَوْتِ ۖ ثُمَّ إِلَيْنَا تُرْجَعُونَ
Kullu nafsin dhā'iqatu l-mawt, thumma ilaynā turjaʿūn
Jede Seele wird den Tod kosten. Dann werdet ihr zu Uns zurückgebracht.
Innerhalb Deutschlands und darüber hinaus.
ٱلَّذِينَ إِذَآ أَصَـٰبَتْهُم مُّصِيبَةٌ قَالُوٓا۟ إِنَّا لِلَّهِ وَإِنَّآ إِلَيْهِ رَٰجِعُونَ
Alladhīna idhā aṣābat-hum muṣībatun qālū innā li-llāhi wa-innā ilayhi rājiʿūn
Diejenigen, die, wenn sie ein Unglück trifft, sagen: „Wir gehören Allah, und zu Ihm kehren wir zurück.“
Sinngemäße deutsche Übersetzung. Maßgeblich ist der arabische Originaltext.
Die Dauer hängt vom Zielland, vom Konsulat und von den Flugverbindungen ab. Wir nennen Ihnen nach der Prüfung einen realistischen Zeitrahmen.
Für Reise- und Überführungsfragen arbeiten wir mit der Almanassik Reisen GmbH in Bielefeld zusammen. Daraus ergeben sich eingespielte Abläufe bei Flugbuchungen und Formalitäten.
Wir klären mit Ihnen, wohin der Verstorbene überführt werden soll, und prüfen die Einreisebestimmungen des Ziellandes. Jedes Land stellt eigene Anforderungen an Dokumente und Sarg.
Wir beurkunden den Sterbefall, beschaffen die internationale Sterbeurkunde und den Leichenpass und holen die Freigabe des zuständigen Konsulats ein.
Auf Wunsch erfolgen Ghusl und Kafan bereits in Deutschland, damit der Verstorbene den letzten Weg bereits vorbereitet antritt. Alternativ übernimmt das die Familie im Zielland.
Der Verstorbene wird in einen den Luftfrachtvorschriften entsprechenden Sarg gebettet. Wir übernehmen den Transport zum Flughafen und die Übergabe an die Luftfracht.
Am Zielflughafen übernimmt ein Partner den Verstorbenen, erledigt die Einfuhrformalitäten und übergibt ihn an die Familie oder bringt ihn zum Bestattungsort.
In der Regel die Sterbeurkunde (häufig als internationale Urkunde), der Leichenpass, die Todesbescheinigung, der Reisepass des Verstorbenen sowie eine Freigabe des Konsulats des Ziellandes. Je nach Land kommen weitere Nachweise hinzu, etwa ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache.
Für den Lufttransport gelten verbindliche Vorschriften, die in der Regel einen abgedichteten Sarg verlangen. Ghusl und Kafan können dennoch vorher in Deutschland erfolgen; der Verstorbene wird dann im Kafan in den Transportsarg gebettet.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und das Konsulat zügig freigibt, sind wenige Werktage realistisch. Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Dokumente, durch Feiertage im Zielland oder durch eingeschränkte Flugverbindungen.
Das hängt vom Zielland, vom Gewicht der Fracht und von der Flugverbindung ab. Wir erstellen Ihnen eine Aufstellung, in der unsere Leistungen und die Fremdkosten getrennt ausgewiesen sind.
Rufen Sie uns an, nennen Sie uns das Zielland – wir prüfen die Anforderungen und melden uns mit einem konkreten Vorschlag zurück.