Eine Überführung ins Ausland ist vor allem eine Frage von Dokumenten und Fristen. Fehlt ein Papier oder stimmt eine Angabe nicht mit dem Pass überein, verzögert sich alles um Tage. Deshalb liegt der gesamte Vorgang bei einem Partner, der ihn regelmäßig durchführt: der Almanassik Reisen GmbH.
كُلُّ نَفْسٍ ذَآئِقَةُ ٱلْمَوْتِ ۖ ثُمَّ إِلَيْنَا تُرْجَعُونَ
Kullu nafsin dhā'iqatu l-mawt, thumma ilaynā turjaʿūn
Jede Seele wird den Tod kosten. Dann werdet ihr zu Uns zurückgebracht.
Innerhalb Deutschlands und darüber hinaus.
ٱلَّذِينَ إِذَآ أَصَـٰبَتْهُم مُّصِيبَةٌ قَالُوٓا۟ إِنَّا لِلَّهِ وَإِنَّآ إِلَيْهِ رَٰجِعُونَ
Alladhīna idhā aṣābat-hum muṣībatun qālū innā li-llāhi wa-innā ilayhi rājiʿūn
Diejenigen, die, wenn sie ein Unglück trifft, sagen: „Wir gehören Allah, und zu Ihm kehren wir zurück.“
Sinngemäße deutsche Übersetzung. Maßgeblich ist der arabische Originaltext.
Die Dauer hängt vom Zielland, vom Konsulat und von den Flugverbindungen ab. Nach der Prüfung erhalten Sie einen realistischen Zeitrahmen.
Die Überführung erbringt die Almanassik Reisen GmbH in Bielefeld. Der Vertrag kommt unmittelbar zwischen Ihnen und Almanassik zustande, und Almanassik stellt die Rechnung. Albaki nimmt Ihre Anfrage auf und leitet sie weiter.
Zunächst wird geklärt, wohin der Verstorbene überführt werden soll, und die Einreisebestimmungen des Ziellandes werden geprüft. Jedes Land stellt eigene Anforderungen an Dokumente und Sarg.
Der Sterbefall wird beurkundet, die internationale Sterbeurkunde und der Leichenpass werden beschafft und die Freigabe des zuständigen Konsulats wird eingeholt.
Auf Wunsch erfolgen Ghusl und Kafan bereits in Deutschland, damit der Verstorbene den letzten Weg bereits vorbereitet antritt. Alternativ übernimmt das die Familie im Zielland.
Der Verstorbene wird in einen den Luftfrachtvorschriften entsprechenden Sarg gebettet. Der Transport zum Flughafen und die Übergabe an die Luftfracht erfolgen anschließend.
Am Zielflughafen übernimmt ein Partner den Verstorbenen, erledigt die Einfuhrformalitäten und übergibt ihn an die Familie oder bringt ihn zum Bestattungsort.
In der Regel die Sterbeurkunde (häufig als internationale Urkunde), der Leichenpass, die Todesbescheinigung, der Reisepass des Verstorbenen sowie eine Freigabe des Konsulats des Ziellandes. Je nach Land kommen weitere Nachweise hinzu, etwa ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache.
Für den Lufttransport gelten verbindliche Vorschriften, die in der Regel einen abgedichteten Sarg verlangen. Ghusl und Kafan können dennoch vorher in Deutschland erfolgen; der Verstorbene wird dann im Kafan in den Transportsarg gebettet.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und das Konsulat zügig freigibt, sind wenige Werktage realistisch. Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Dokumente, durch Feiertage im Zielland oder durch eingeschränkte Flugverbindungen.
Das hängt vom Zielland, vom Gewicht der Fracht und von der Flugverbindung ab. Almanassik erstellt Ihnen eine Aufstellung, in der die Leistungen und die Fremdkosten getrennt ausgewiesen sind.
Rufen Sie an und nennen Sie uns das Zielland. Wir geben Ihre Anfrage unmittelbar an Almanassik weiter – von dort erhalten Sie einen konkreten Vorschlag.