Zuerst muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Zu Hause ist dafür der Hausarzt zuständig, außerhalb der Praxiszeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung.
Danach rufen Sie uns an. Wir nehmen Ihre Anfrage auf und geben sie unmittelbar an Almanassik weiter. Von dort meldet man sich bei Ihnen und übernimmt Abholung, Beurkundung beim Standesamt, Ghusl und Kafan, die Abstimmung mit Moschee und Friedhof sowie Beisetzung oder Überführung.
Nach islamischer Überlieferung soll die Beisetzung ohne unnötigen Aufschub erfolgen. In Deutschland muss der Sterbefall zuvor standesamtlich beurkundet werden, und je nach Bundesland gelten Mindest- und Höchstfristen.
In der Praxis lässt sich eine Beisetzung häufig innerhalb weniger Tage durchführen. Die Fristen für Ihren Ort werden geprüft; Sie erhalten dann eine verbindliche Auskunft.
Ja. Angehörige desselben Geschlechts wie der Verstorbene können anwesend sein und auf Wunsch mitwirken. Viele empfinden das als letzten Dienst, den sie leisten dürfen.
Ebenso ist es in Ordnung, nicht dabei zu sein – niemand muss sich dafür rechtfertigen. Die Waschung wird dann vollständig von den geschulten Personen durchgeführt.
Ja. Verstorbene werden bundesweit abgeholt und die Bestattung wird am gewünschten Ort ausgerichtet.
Besonders eingespielt sind die Abläufe im Umkreis von rund 100 Kilometern um Bielefeld – dort sind die muslimischen Grabfelder und die zuständigen Standesämter aus laufender Zusammenarbeit bekannt.
Todesbescheinigung des Arztes, Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, Geburtsurkunde sowie – je nach Familienstand – Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners.
Bei einer Überführung kommen der Reisepass des Herkunftslandes und gegebenenfalls weitere Nachweise hinzu. Fehlende Unterlagen beschaffen wir; das ist kein Hindernis.
Das übernimmt Almanassik: Die Unterlagen werden vorgelegt, die Beurkundung veranlasst und die Sterbeurkunden in der benötigten Anzahl beschafft – für Friedhof, Versicherungen, Banken und gegebenenfalls das Konsulat.
Eine Obduktion widerspricht dem islamischen Verständnis vom Umgang mit dem Leichnam und findet nur statt, wenn eine Behörde sie anordnet – etwa bei ungeklärter Todesursache.
Sollte das der Fall sein, wird Ihnen der Grund erklärt und das Verfahren begleitet, damit es so kurz wie möglich bleibt.
Das Janaza-Gebet ist die Fürbitte der Gemeinde für den Verstorbenen. Es wird im Stehen verrichtet, ohne Verbeugung und ohne Niederwerfung, und besteht aus vier Takbir mit al-Fatiha, dem Segensgruß auf den Propheten und Bittgebeten.
Nach überwiegender Auffassung ist es eine Gemeinschaftspflicht: Verrichtet es ein Teil der Gemeinde, ist die Pflicht für alle erfüllt.
Bestattungsrecht ist Landesrecht. In den meisten Bundesländern gilt grundsätzlich Sargpflicht; mehrere Länder haben ihre Gesetze inzwischen geöffnet und lassen die Bestattung im Tuch zu. Häufig entscheidet zusätzlich die Satzung des jeweiligen Friedhofs.
Für den konkreten Friedhof wird geprüft, welche Regelung gilt; Sie erhalten das Ergebnis eindeutig – ohne Vermutungen.
Nach islamischem Verständnis kommt eine Feuerbestattung nicht in Betracht. Vorgesehen ist die Erdbestattung, bei der der Körper unversehrt bleibt.
Muslimische Grabfelder gibt es inzwischen auf vielen kommunalen Friedhöfen. Sie sind so angelegt, dass die Gräber nach Mekka ausgerichtet werden können; häufig wird dort ein dauerhaftes Ruherecht angeboten.
Für die Städte in unserem Einsatzgebiet haben wir die vorhandenen Grabfelder zusammengestellt. Für andere Orte wird das mit der Friedhofsverwaltung geklärt.
Dazu bestehen zwischen den Rechtsschulen und zwischen einzelnen Gemeinden unterschiedliche Auffassungen – sowohl zur Teilnahme am Gebet als auch zum Gang zum Grab.
Darüber entscheidet weder Albaki noch Almanassik, und keine dieser Auffassungen wird hier als allgemein verbindlich dargestellt. Maßgeblich sind die Praxis Ihrer Gemeinde und der Wunsch Ihrer Familie; für eine verbindliche religiöse Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Imam.
Ja, weltweit. Almanassik übernimmt den Leichenpass, die konsularische Freigabe, den vorschriftsmäßigen Transportsarg, die Luftfracht und die Übergabe an einen Partner im Zielland.
Ghusl und Kafan können auf Wunsch bereits in Deutschland erfolgen. Für den Lufttransport ist in der Regel ein abgedichteter Sarg vorgeschrieben; der Verstorbene wird dann im Kafan darin gebettet.
Für den Lufttransport gelten Vorschriften, die in der Regel einen abgedichteten Sarg verlangen. Ghusl und Kafan können dennoch vorher in Deutschland erfolgen; der Verstorbene wird dann im Kafan in den Transportsarg gebettet.
In der Regel wird es in Deutschland verrichtet, damit die hiesige Gemeinde Abschied nehmen kann, und im Zielland vor der Beisetzung erneut. Beides lässt sich ohne Weiteres organisieren.
Albaki ist ein Vermittlungsservice und selbst kein Bestattungsunternehmen. Wir nehmen Ihre Anfrage rund um die Uhr auf und geben sie unmittelbar an unseren Kooperationspartner weiter, die Almanassik Reisen GmbH in Bielefeld.
Der Vertrag über die Bestattungs- und Überführungsleistungen kommt unmittelbar zwischen Ihnen und Almanassik zustande. Almanassik erbringt die Leistungen und stellt die Rechnung.
Für eine erfolgreiche Vermittlung erhält Albaki von Almanassik eine Provision. Ihnen entstehen durch die Vermittlung keine gesonderten Kosten.
Das hängt vom Leistungsumfang, vom Ort der Beisetzung und davon ab, ob eine Überführung gewünscht ist. Pauschale Angaben wären daher unseriös.
Das Angebot erstellt Almanassik – mit einer Aufstellung, in der die Leistungen und die Fremdkosten wie Friedhofsgebühren, Standesamt oder Luftfracht getrennt ausgewiesen sind. Dort kommt der Vertrag zustande, von dort erhalten Sie die Rechnung.
Für die Vermittlung über Albaki zahlen Sie nichts. Unsere Vergütung erhalten wir als Provision von Almanassik.
Nein. Sie können uns anrufen und Ihre Situation schildern, ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht. Auch die Vermittlung an Almanassik ist für Sie kostenfrei.
Ja. Zur Bestattungsvorsorge berät Sie Almanassik und hält Ihre Wünsche schriftlich fest, damit Ihre Angehörigen später wissen, was Sie sich gewünscht haben, und nicht unter Zeitdruck entscheiden müssen.
Ihre Anfrage nehmen wir durchgängig auf Deutsch und Arabisch entgegen. Weitere Sprachen sind auf Anfrage möglich – dann organisieren wir eine Übersetzung.
Die Angaben auf dieser Seite geben die verbreitete Praxis wieder und ersetzen keine religiöse Rechtsauskunft. Zu strittigen Fragen bestehen unter den Rechtsschulen unterschiedliche Auffassungen – verbindlich Auskunft erteilt der Imam Ihrer Gemeinde.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir antworten verständlich und ohne Fachjargon.