Häufige Fragen zur islamischen Bestattung

Antworten auf die Fragen, die uns Angehörige am häufigsten stellen. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie uns einfach an.

Ablauf und Fristen

Nach islamischer Überlieferung soll die Beisetzung ohne unnötigen Aufschub erfolgen, möglichst innerhalb von 24 Stunden. In Deutschland stehen dem landesrechtliche Regelungen entgegen: Je nach Bundesland gilt eine Mindestwartezeit, außerdem muss der Sterbefall zuvor standesamtlich beurkundet werden.

In der Praxis lässt sich eine Beisetzung häufig innerhalb weniger Tage durchführen. Wir prüfen die Fristen für Ihren Ort und sagen Ihnen, was tatsächlich möglich ist.

Zuerst muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen – zu Hause der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Krankenhaus die dortigen Ärzte.

Danach rufen Sie uns an. Ab diesem Moment übernehmen wir die Organisation: Abholung, Beurkundung, Waschung, Janaza-Gebet und Beisetzung.

Ja. Angehörige desselben Geschlechts können anwesend sein und auf Wunsch mitwirken. Viele empfinden das als letzten Dienst am Verstorbenen.

Ebenso ist es in Ordnung, nicht dabei zu sein. Niemand muss sich dafür rechtfertigen – wir übernehmen die Waschung vollständig.

Bei einer Beisetzung in Deutschland ohne Besonderheiten sind meist wenige Tage realistisch, gerechnet ab dem Vorliegen der Todesbescheinigung.

Bei einer Überführung ins Ausland kommt die Bearbeitungszeit des Konsulats und die Flugverbindung hinzu. Auch hier sind einige Werktage üblich, sofern alle Unterlagen vollständig sind.

Dokumente und Formalitäten

Todesbescheinigung des Arztes, Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, Geburtsurkunde sowie – je nach Familienstand – Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners.

Bei einer Überführung kommen der Reisepass des Herkunftslandes und gegebenenfalls weitere Nachweise hinzu. Fehlende Unterlagen beschaffen wir; das ist kein Hindernis.

Das übernehmen wir. Wir legen die Unterlagen vor, veranlassen die Beurkundung und beschaffen die Sterbeurkunden in der benötigten Anzahl – für Friedhof, Versicherungen, Banken und gegebenenfalls das Konsulat.

Eine Obduktion widerspricht dem islamischen Verständnis vom Umgang mit dem Leichnam und findet nur statt, wenn eine Behörde sie anordnet – etwa bei ungeklärter Todesursache.

Sollte das der Fall sein, erklären wir Ihnen den Grund und begleiten das Verfahren, damit es so kurz wie möglich bleibt.

Ritus, Janaza und Beisetzung

Das Janaza-Gebet ist die Fürbitte der Gemeinde für den Verstorbenen. Es wird im Stehen verrichtet, ohne Verbeugung und ohne Niederwerfung, und besteht aus vier Takbir mit al-Fatiha, dem Segensgruß auf den Propheten und Bittgebeten.

Nach überwiegender Auffassung ist es eine Gemeinschaftspflicht: Verrichtet es ein Teil der Gemeinde, ist die Pflicht für alle erfüllt.

In den meisten Bundesländern gilt grundsätzlich Sargpflicht. Mehrere Länder haben ihre Bestattungsgesetze inzwischen geöffnet und lassen die Bestattung im Tuch zu; häufig entscheidet die Satzung des jeweiligen Friedhofs.

Wir prüfen für den konkreten Friedhof, welche Regelung gilt, und teilen Ihnen das Ergebnis eindeutig mit.

Nach islamischem Verständnis kommt eine Feuerbestattung nicht in Betracht. Vorgesehen ist die Erdbestattung, bei der der Körper unversehrt bleibt.

Muslimische Grabfelder gibt es inzwischen auf vielen kommunalen Friedhöfen. Sie sind so angelegt, dass die Gräber nach Mekka ausgerichtet werden können; häufig wird dort ein dauerhaftes Ruherecht angeboten.

Wir kennen die Grabfelder in Ihrer Region und melden die Beisetzung für Sie an.

Dazu bestehen zwischen den Rechtsschulen und zwischen einzelnen Gemeinden unterschiedliche Auffassungen – sowohl zur Teilnahme am Gebet als auch zum Gang zum Grab.

Wir treffen dazu keine Entscheidung. Maßgeblich sind die Praxis Ihrer Gemeinde und der Wunsch Ihrer Familie. Für eine verbindliche religiöse Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Imam.

Überführung ins Ausland

Ja, wir überführen weltweit. Wir übernehmen den Leichenpass, die konsularische Freigabe, den vorschriftsmäßigen Transportsarg, die Luftfracht und die Übergabe an einen Partner im Zielland.

Für den Lufttransport gelten Vorschriften, die in der Regel einen abgedichteten Sarg verlangen. Ghusl und Kafan können dennoch vorher in Deutschland erfolgen; der Verstorbene wird dann im Kafan in den Transportsarg gebettet.

In der Regel wird es in Deutschland verrichtet, damit die hiesige Gemeinde Abschied nehmen kann, und im Zielland vor der Beisetzung erneut. Beides lässt sich ohne Weiteres organisieren.

Kosten und Beauftragung

Das hängt vom Umfang der Leistungen, vom Ort der Beisetzung und davon ab, ob eine Überführung gewünscht ist. Pauschale Angaben wären daher unseriös.

Sie erhalten vor der Beauftragung eine schriftliche Aufstellung, in der unsere Leistungen und die Fremdkosten – Friedhofsgebühren, Standesamt, Luftfracht – getrennt ausgewiesen sind.

Nein. Sie können uns anrufen und Ihre Situation schildern, ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht.

Ja. Wir beraten zur Bestattungsvorsorge und halten Ihre Wünsche schriftlich fest, damit Ihre Angehörigen später wissen, was Sie sich gewünscht haben, und nicht unter Zeitdruck entscheiden müssen.

Auf Deutsch, Arabisch und Türkisch. Wird eine andere Sprache benötigt, organisieren wir eine Übersetzung.

Zu religiösen Fragen

Die Angaben auf dieser Seite geben die verbreitete Praxis wieder und ersetzen keine religiöse Rechtsauskunft. Zu strittigen Fragen bestehen unter den Rechtsschulen unterschiedliche Auffassungen – verbindlich Auskunft erteilt der Imam Ihrer Gemeinde.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir antworten verständlich und ohne Fachjargon.

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