Eine islamische Bestattung folgt einer klaren Ordnung. Sie ist schlicht, sie duldet keinen unnötigen Aufschub, und sie behandelt jeden Verstorbenen gleich. Diese Ordnung lässt sich in Deutschland umsetzen – sie erfordert aber Kenntnis der örtlichen Vorschriften und ein eingespieltes Vorgehen.
مِنْهَا خَلَقْنَـٰكُمْ وَفِيهَا نُعِيدُكُمْ وَمِنْهَا نُخْرِجُكُمْ تَارَةً أُخْرَىٰ
Minhā khalaqnākum wa-fīhā nuʿīdukum wa-minhā nukhrijukum tāratan ukhrā
Aus ihr haben Wir euch erschaffen, und in sie bringen Wir euch zurück, und aus ihr bringen Wir euch ein weiteres Mal hervor.
Der Vers benennt, worum es bei der Erdbestattung geht: Der Mensch kehrt dorthin zurück, woraus er geschaffen wurde. Aus diesem Verständnis erklärt sich, warum im Islam die Erdbestattung vorgesehen ist und warum der Körper unversehrt bleiben soll.
In der Praxis greifen mehrere dieser Schritte ineinander. Wir koordinieren sie so, dass keine Zeit verloren geht.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Überführung ansteht, lässt sich eine Beisetzung in Deutschland häufig innerhalb weniger Tage durchführen. Die genaue Dauer hängt vom Standesamt, der Friedhofsverwaltung und den landesrechtlichen Fristen ab.
Ein Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Erst danach darf der Verstorbene überführt werden. Bereits jetzt können Angehörige ihm die Augen schließen und ihn zudecken – eine Handlung, die in der islamischen Tradition üblich ist.
Mit Ihrem Anruf beginnt unsere Arbeit. Wir holen den Verstorbenen vom Sterbeort ab und bringen ihn in unsere Räume. Von diesem Moment an bleibt er ununterbrochen in würdiger Obhut.
Der Sterbefall wird beim zuständigen Standesamt beurkundet. Wir legen die erforderlichen Unterlagen vor und beschaffen die Sterbeurkunden, die für Friedhof, Versicherungen und gegebenenfalls das Konsulat benötigt werden.
Der Verstorbene wird von Personen desselben Geschlechts gewaschen, ungerade oft und in einem geschützten Raum. Der Körper bleibt dabei stets bedeckt. Angehörige dürfen anwesend sein oder mitwirken.
Der Verstorbene wird in schlichte, ungefärbte Tücher gehüllt: üblicherweise drei für Männer, fünf für Frauen. Keine Verzierung, kein Hinweis auf Herkunft oder Vermögen.
Die Gemeinde versammelt sich zum Gebet für den Verstorbenen. Es wird im Stehen verrichtet, ohne Verbeugung und ohne Niederwerfung, mit vier Takbir. Ort und Zeit stimmen wir mit Ihrer Moschee ab.
Die Erdbestattung erfolgt auf einem muslimischen Grabfeld. Der Verstorbene wird auf der rechten Seite liegend mit dem Gesicht Richtung Mekka beigesetzt. Anwesende sprechen Bittgebete für ihn.
Die Trauerzeit der Angehörigen beginnt. Für Witwen gilt nach islamischem Recht eine besondere Wartezeit (ʿIdda). Angehörige halten das Andenken durch Bittgebete, Almosen und gute Taten im Namen des Verstorbenen lebendig.
كُلُّ مَنْ عَلَيْهَا فَانٍ وَيَبْقَىٰ وَجْهُ رَبِّكَ ذُو ٱلْجَلَـٰلِ وَٱلْإِكْرَامِ
Kullu man ʿalayhā fān, wa-yabqā wajhu rabbika dhū l-jalāli wa-l-ikrām
Alle, die auf ihr sind, werden vergehen. Und bleiben wird das Angesicht deines Herrn, des Erhabenen und Ehrwürdigen.
Sinngemäße deutsche Übersetzung. Maßgeblich ist der arabische Originaltext.
Diese Grundsätze bestimmen jede Entscheidung, die wir für Sie treffen.
Muslimische Grabfelder gibt es inzwischen auf vielen kommunalen Friedhöfen. Sie sind so angelegt, dass die Gräber nach Mekka ausgerichtet werden können. Häufig wird für diese Felder ein dauerhaftes Ruherecht angeboten, sodass das Grab nicht nach Ablauf einer Frist aufgelöst wird.
In Deutschland gilt in den meisten Bundesländern grundsätzlich Sargpflicht. Mehrere Länder haben ihre Bestattungsgesetze inzwischen geöffnet und lassen die Bestattung im Tuch zu, wobei die Entscheidung häufig bei der jeweiligen Friedhofssatzung liegt. Wir prüfen für den konkreten Friedhof, welche Regelung gilt.
Zu einzelnen Punkten bestehen unter den islamischen Rechtsschulen unterschiedliche Auffassungen – etwa zur Frage, wer waschen darf, oder zur Teilnahme von Frauen am Gang zum Grab. Wir bewerten das nicht, sondern richten uns nach der Auffassung, die Ihre Familie und Ihre Gemeinde vertreten.
Ein Todesfall lässt sich nicht planen. Rufen Sie uns an – zu jeder Tages- und Nachtzeit. Wir sagen Ihnen in Ruhe, was jetzt zu tun ist, und übernehmen alle weiteren Schritte.